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38. EAG-Investitionszuschuss für PV

Der EAG-Investitionszuschuss ist neben der Marktprämie (siehe Block C, Kapitel 21) das zweite zentrale Förderinstrument für Photovoltaikanlagen in Österreich. Während die Marktprämie über 20 Jahre den eingespeisten Strom vergütet, ist der Investitionszuschuss ein einmaliger Zuschuss bei Errichtung. Beide Förderschienen sind nicht kombinierbar – der Anlagenbetreiber muss sich entscheiden.

38.1 Förderkategorien 2026

Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 unterteilt PV-Anlagen nach Engpassleistung in vier Kategorien. Stromspeicher werden ausnahmslos nur in Verbindung mit einer PV-Neuerrichtung oder -Erweiterung gefördert (Mindestkapazität 0,5 kWh je beantragter kWp, maximal 50 kWh).


Kategorie

Engpassleistung

Vergabe

Fördersatz 2026 (max.)

A

bis 10 kWp

First come, first served

160 EUR/kWp (fix)

B

> 10 bis 20 kWp

First come, first served

150 EUR/kWp (fix)

C

> 20 bis 100 kWp

Verkehrtes Bieterverfahren

Höchstfördersatz – tatsächliche Förderung kann darunter liegen

D

> 100 bis 1.000 kWp

Verkehrtes Bieterverfahren

Höchstfördersatz – tatsächliche Förderung kann darunter liegen

Speicher

bis 50 kWh (gekoppelt)

Fix

150 EUR/kWh

38.2 Fördercalls und Antragsfenster 2026

Anträge können ausschließlich innerhalb der jeweils zwei Wochen offenen Fördercalls eingereicht werden. Für 2026 sind drei Calls vorgesehen:

  • Call 1: 23. April 2026 (17:00 Uhr) – 11. Mai 2026 (23:59 Uhr)

  • Call 2: 16. Juni 2026 (17:00 Uhr) – 30. Juni 2026 (23:59 Uhr)

  • Call 3: 8. Oktober 2026 (17:00 Uhr) – 22. Oktober 2026 (23:59 Uhr)

Der Antrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden; mit den Bauarbeiten darf nicht vor dem 21. April 2022 begonnen worden sein. In den Kategorien C und D entscheidet der spezifische Förderbedarf (in EUR/kWp) im Bieterverfahren über die Zuschlagsreihenfolge – wer wenig fordert, kommt zuerst zum Zug.

38.3 Zuschläge: "Made in Europe"-Bonus und Innovationsbonus

Seit Juni 2025 sind zwei Zuschläge auf den Grund-Fördersatz möglich:

  • Made-in-Europe-Bonus: Bis zu 30 % Aufschlag, wenn alle drei Schlüsselkomponenten (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) nachweislich in Europa produziert wurden – je Komponente 10 %

  • Innovationsbonus: 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen gemäß § 6 Abs. 5 der Investitionszuschüsseverordnung-Strom (Agri-PV, schwimmende PV, Fassaden-PV, gebäudeintegrierte PV)

Für Agri-PV-Vorhaben ist der Innovationsbonus von erheblichem wirtschaftlichem Gewicht und sollte in jeder Projektkalkulation explizit angesetzt werden.

38.4 Investitionszuschuss oder Marktprämie? Entscheidungslogik

Kriterium

Investitionszuschuss

Marktprämie

Auszahlung

Einmalig bei Errichtung

Laufend über 20 Jahre

Sinnvoll bei

Hoher Eigenverbrauchsanteil, kleinere Anlagen

Hoher Einspeiseanteil (> 60 %), Großanlagen

Strompreisrisiko

Beim Betreiber (Marktvermarktung des erzeugten Stroms)

Nach unten gedeckelt durch Anlegewert

Bankability für Projektfinanzierung

Eingeschränkt – Förderzuschuss reduziert Kreditvolumen, aber kein Cashflow-Schutz

Hoch – planbarer Mindestcashflow über 20 Jahre