38. EAG-Investitionszuschuss für PV
Der EAG-Investitionszuschuss ist neben der Marktprämie (siehe Block C, Kapitel 21) das zweite zentrale Förderinstrument für Photovoltaikanlagen in Österreich. Während die Marktprämie über 20 Jahre den eingespeisten Strom vergütet, ist der Investitionszuschuss ein einmaliger Zuschuss bei Errichtung. Beide Förderschienen sind nicht kombinierbar – der Anlagenbetreiber muss sich entscheiden.
38.1 Förderkategorien 2026
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 unterteilt PV-Anlagen nach Engpassleistung in vier Kategorien. Stromspeicher werden ausnahmslos nur in Verbindung mit einer PV-Neuerrichtung oder -Erweiterung gefördert (Mindestkapazität 0,5 kWh je beantragter kWp, maximal 50 kWh).
Kategorie |
Engpassleistung |
Vergabe |
Fördersatz 2026 (max.) |
|---|---|---|---|
A |
bis 10 kWp |
First come, first served |
160 EUR/kWp (fix) |
B |
> 10 bis 20 kWp |
First come, first served |
150 EUR/kWp (fix) |
C |
> 20 bis 100 kWp |
Verkehrtes Bieterverfahren |
Höchstfördersatz – tatsächliche Förderung kann darunter liegen |
D |
> 100 bis 1.000 kWp |
Verkehrtes Bieterverfahren |
Höchstfördersatz – tatsächliche Förderung kann darunter liegen |
Speicher |
bis 50 kWh (gekoppelt) |
Fix |
150 EUR/kWh |
38.2 Fördercalls und Antragsfenster 2026
Anträge können ausschließlich innerhalb der jeweils zwei Wochen offenen Fördercalls eingereicht werden. Für 2026 sind drei Calls vorgesehen:
Call 1: 23. April 2026 (17:00 Uhr) – 11. Mai 2026 (23:59 Uhr)
Call 2: 16. Juni 2026 (17:00 Uhr) – 30. Juni 2026 (23:59 Uhr)
Call 3: 8. Oktober 2026 (17:00 Uhr) – 22. Oktober 2026 (23:59 Uhr)
Der Antrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden; mit den Bauarbeiten darf nicht vor dem 21. April 2022 begonnen worden sein. In den Kategorien C und D entscheidet der spezifische Förderbedarf (in EUR/kWp) im Bieterverfahren über die Zuschlagsreihenfolge – wer wenig fordert, kommt zuerst zum Zug.
38.3 Zuschläge: "Made in Europe"-Bonus und Innovationsbonus
Seit Juni 2025 sind zwei Zuschläge auf den Grund-Fördersatz möglich:
Made-in-Europe-Bonus: Bis zu 30 % Aufschlag, wenn alle drei Schlüsselkomponenten (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) nachweislich in Europa produziert wurden – je Komponente 10 %
Innovationsbonus: 30 % Zuschlag für innovative PV-Anlagen gemäß § 6 Abs. 5 der Investitionszuschüsseverordnung-Strom (Agri-PV, schwimmende PV, Fassaden-PV, gebäudeintegrierte PV)
Für Agri-PV-Vorhaben ist der Innovationsbonus von erheblichem wirtschaftlichem Gewicht und sollte in jeder Projektkalkulation explizit angesetzt werden.
38.4 Investitionszuschuss oder Marktprämie? Entscheidungslogik
Kriterium |
Investitionszuschuss |
Marktprämie |
|---|---|---|
Auszahlung |
Einmalig bei Errichtung |
Laufend über 20 Jahre |
Sinnvoll bei |
Hoher Eigenverbrauchsanteil, kleinere Anlagen |
Hoher Einspeiseanteil (> 60 %), Großanlagen |
Strompreisrisiko |
Beim Betreiber (Marktvermarktung des erzeugten Stroms) |
Nach unten gedeckelt durch Anlegewert |
Bankability für Projektfinanzierung |
Eingeschränkt – Förderzuschuss reduziert Kreditvolumen, aber kein Cashflow-Schutz |
Hoch – planbarer Mindestcashflow über 20 Jahre |