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35. EPC-Vertrag (Engineering, Procurement, Construction)

Der EPC-Vertrag (Engineering, Procurement, Construction) ist die international etablierte Vertragsform für PV-Großanlagen, insbesondere bei Projektfinanzierungen. Der EPC-Contractor verpflichtet sich, eine schlüsselfertige ("turnkey") Anlage zu festen Kosten und festem Termin zu errichten – inklusive der Erreichung definierter Leistungsparameter.

35.1 Drei Leistungssäulen

  • Engineering: Detailplanung der Anlage einschließlich Modullayout, Stringauslegung, Wechselrichterpositionierung, Trafostation, AC- und DC-Verkabelung sowie SCADA-Topologie

  • Procurement: Beschaffung aller Komponenten – häufig mit projektspezifischen Lieferantenvereinbarungen einschließlich Modul- und Wechselrichtergarantien

  • Construction: Errichtung, Inbetriebnahme, Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage

 35.2 Kernunterschiede zum klassischen GU-Vertrag

Aspekt

Klassischer GU-Vertrag

EPC-Vertrag

Vertragsgrundlage

ABGB, ÖNORM B 2110

Häufig FIDIC Silver Book (international) oder individueller Anlagenvertrag mit ABGB-Bezug

Preisstellung

Einheitspreis oder Pauschalpreis

Fester Pauschalpreis ("Lump Sum")

Termingarantie

Möglich, aber nicht zwingend

Zwingend ("date certain"), gesichert durch Pönalen

Leistungsgarantie

Mängelfreie Ausführung

Mindest-Performance-Ratio im Performance-Test (z. B. 80–82 %), Pönalen bei Unterschreitung

Risikoverteilung

Differenziert nach Verursachung

Risiko weitgehend beim Contractor (Boden, Wetter, Lieferkette)

Bankability

Eingeschränkt, projektspezifisch

Hoch – Banken-Standardvertrag in Projektfinanzierungen

 35.3 Bankability als Kernkonzept

Bei einer Projektfinanzierung – also bei einer Finanzierung, die ausschließlich aus dem Cashflow des Projekts bedient wird – ist die finanzierende Bank im wirtschaftliche Risiko. Sie verlangt deshalb vom EPC-Contractor:

  • Festen Pauschalpreis ohne nachträgliche Anpassungen außer in eng definierten Ausnahmefällen

  • Festen Fertigstellungstermin mit Pönalen bei Verzug

  • Leistungsgarantie (Mindest-Performance-Ratio) mit Pönalen bei Unterschreitung

  • Erfüllungsgarantie der Konzernmutter oder Bankgarantie in Höhe von typischerweise 10 % der Auftragssumme

  • Bonität des Contractors, ausgewiesen durch Eigenkapital und Track Record

Diese Risikoallokation hat einen Preis: EPC-Auftragnehmer kalkulieren in der Regel deutlich höhere Margen als reine Generalunternehmer. Im Gegenzug erhält der Bauherr maximale Planungssicherheit – meist die Voraussetzung dafür, dass eine Bank das Projekt überhaupt finanziert.