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34. Generalübernehmer (GÜ) vs. Generalunternehmer (GU)

Generalunternehmer und Generalübernehmer werden in der Praxis häufig synonym verwendet – rechtlich und wirtschaftlich sind sie aber klar zu unterscheiden. Die Abgrenzung wird besonders relevant in Vergabeverfahren, bei der Bonitätsprüfung durch finanzierende Banken und in der Frage der gewerberechtlichen Befugnisse.

34.1 Abgrenzung im Überblick

Kriterium

Generalunternehmer (GU)

Generalübernehmer (GÜ)

Eigene Werkleistungen

Ja – mindestens ein wesentliches Gewerk wird selbst ausgeführt

Nein – sämtliche Leistungen werden an Subunternehmer vergeben

Eigener Betrieb

Eigener Baubetrieb mit Personal und Geräten erforderlich

Reine Koordinations- und Vermittlungstätigkeit; oft schlanke Organisation

Gewerberechtliche Befugnis

Befugnis für die ausgeführten Gewerke erforderlich

Befugnis nur für die übernommenen Vermittlungs- und Koordinationsleistungen

Haftungsmasse für AG

In der Regel größer (Anlagen, Geräte, Werkstätten)

Typischerweise schlanke Bilanz – Bankgarantien werden wichtiger

Marge / Aufschlag

Aufschlag aus Eigenleistung und Koordination

Reine Vermittlungs- und Risikomarge

Vertragspartner für AG

Einer ("single point of contact")

Einer ("single point of contact")

34.2 Wirtschaftliche Konsequenzen

Aus Auftraggeber-Sicht ist der Unterschied vor allem für die Bonitätsprüfung relevant. Ein reiner GÜ verfügt oft über eine schlanke Bilanz und ist stärker von einer intakten Subunternehmerkette abhängig. Für die finanzierende Bank des Bauherrn ist daher zumeist eine Bankgarantie oder Erfüllungsgarantie zwingend. Beim klassischen GU mit eigenem Baubetrieb tritt diese Bonitätssorge regelmäßig in den Hintergrund.

34.3 Mischformen und Totalunternehmer

In der Praxis sind Mischformen verbreitet. Übernimmt der Auftragnehmer zusätzlich zur Errichtung auch die Genehmigungsplanung, spricht man vom Totalunternehmer (TU) bzw. Totalübernehmer (TÜ). Bei AgriPV-Projekten der ABW-Solar GmbH ist das Totalunternehmer-Modell die Regel: Die Gesellschaft übernimmt die gesamte Wertschöpfungskette von der Standortauswahl über die elektrizitäts- und naturschutzrechtliche Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Errichtung.